Fortbildungspflicht für die Projektleiter:innen und Durchführende von Tierversuchen
Externe Fortbildungsangebote

Im Sinne des Tierschutzes und der konsequenten Umsetzung des 3R-Prinzips müssen Projektleiter:innen und Durchführende von Tierversuchen sich fortlaufend fortbilden mit dem Ziel immer auf dem neuesten Stand der versuchstierkundlichen Wissenschaft/Technik und auf dem neusten Stand der Implementierung komplementärer bzw. alternativer Methoden zum Tierversuch zu sein.

Projektleiter*innen und Durchführende von Tierversuchen müssen sich daher pro Jahr mindestens 8h zu versuchstierkundlichen Themen fortbilden. Nachweise (Zertifikate über Dauer, Ort und Inhalte) müssen für Kontrollen durch das Veterinäramt selbstständig vorgehalten werden.

Um Ihnen die Suche nach geeigneten externen Fortbildungsmöglichkeiten zu erleichtern, finden Sie nachfolgend einige Links zu externen Fortbildungsveranstaltungen mit versuchstierkundlichem Bezug. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur eine Auswahl darstellt und Sie sich selbstverständlich auch anderweitig zu versuchstierkundlichen Themen fortbilden können. 

Sie haben eigene Fortbildungen zu versuchstierkundlichen Themen durchgeführt? Gerne prüfen wir, ob die Inhalte den Anforderungen entsprechen. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail mit dem Formular MZPF_FB_Anerkennung Fortbildungen_231214 und Ihrer Präsentation an ausbildungszentrum.zpf@mh.tum.de